Neue Bestimmungen ZZL

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Franziska
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Beitrag von Franziska » 21.05.2005, 20:56

Was, wo die Ahnentafel ist? :shock:

Schön suchen und gut aufheben :mrgreen:

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JoyNowaAtlanta
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Beitrag von JoyNowaAtlanta » 21.05.2005, 21:00

ja sowas macht meine mami immer
denn ich verschlampe so gut wie alles :oops:
außer meine pokale und schleifen vom reiten
nus so nebenbei erwähnt :oops: :rofl:

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Beitrag von JoyNowaAtlanta » 21.05.2005, 21:02

hihi
doch bei mir im schrank

lalala :oops:

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Beitrag von Franziska » 21.05.2005, 21:45

Was reitest Du? D oder S?

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Beitrag von JoyNowaAtlanta » 24.05.2005, 17:33

beides
je nachdem was gerade so spaß macht
nein einfach nur abwechselnd damits nicht langweillig für beide seiten wird

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Lothar
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Beitrag von Lothar » 10.06.2005, 00:27

Hallo, zusammen...

Zum thema möchte ich folgendes ergänzen:
Die im DT 4/05 veröffentlichten Durchführungsbestimmungen zur ZZL sind Bestandteil der Zuchtordnung des KfT, diese wiederrum Bestandteil des Satzung.
Auf der MV vom Oktober 2004 wurde beschlossen eine Kommission einzusetzen, welche diese Durchführungsbestimmungen "ausgearbeitet" hat. Bei der Wahl dieser Kommission wurde nicht darauf geachtet das nicht nur Halter und Züchter von Airedale Terrier verteten sind.
Diese Kommission hat die Anforderungen die bei der ZZl für Airedale Terrier sicher angebracht sind, auf alle übrigen 28 Rassen des KfT übertragen.
Ich hege erhebliche Zweifel daran dass sich diese Bestimmungen über die nächste MV retten werden. Den meisten Mitgliedern vor allem Züchtern ist das erleuchtende Licht leider zu spät aufgegangen.
Hinzu kommt das die Durchführung allein aus zeitlichen Gründen kaum noch durchführbar ist. Wir haben das mit einem ZR mal durchgespielt, für jeden Hund muss mindestens ein Zeitrahmen vom 35-40 Minuten angesetzt werden. Ein ZR muss nicht 30 hunde bewerten, sonder KANN bis zu 30 Hunde bewerten darüberhinaus ist ein zweiter ZR einzusetzen. Was nicht im DT veröffentlicht war: Es können nur noch "speziell ausgebildete" ZR eingesetzt werden. Im Klartext heißt dass die ZR werden dem Veranstalter vorgeschrieben. Ein großer Teil der ZR lehnt es ab bei ZZL eingesetzt zu werden.
Für den/die Veranstalter ergeben sich weitere erhebliche Probleme: Zum einen finanzieller Art, mit der Gebühr von 25.00 € ist die finazielle Belastung nicht mehr zu kompensieren, wobei von dieser Gebühr noch 5.00 € für Formulare an den KfT abgeführt werden müssen. Ein weiteres Problem ist das Personalproblem. Allein 6 Personen müssen mit verschiedenen Hunden über den gesamten Zeitraum der ZZL zur Verfügung stehen, hinzu kommen Schreiben und weitere Helfer. Da die ZZL künftig für alle Terrier offen sind, muss ein "schießberechtigter" anwesend sein, dieser muss nach dem Bundeswaffengesetz, im Besitz des "kleinen Waffenscheins" sein. Es kann unmöglich erwartet werden dass alle Helfer umsonst tätig sind. Ein hochrangiges KfT Mitglied vertritt zwar die Auffassung dass das ja ehrenamtlich ist. Nur wenn ehrenamtliche Tätigkeiten nur noch von Leuten ausgeübt werden kann, die es sich finanziell leisten können, sind wir weit gekommen.
Für die Wesensprüfung muss ein eingezäuntes Gelände zur Verfügung stehen. Das alles ist mit erheblichen Kosten verbunden. Es wird bereits darüber diskutiert die Gebühr für die ZZL auf das Niveau einer <acronym title="Certificat d'Aptitude au Championat International de Beauté">CACIB</acronym> Schau anzuheben. "Die Züchter verdienen ja genug an ihren Würfen" (Zitat eines hochrangigen KfT Mitglieds).

Wie zu erfahren ist, haben etliche Veranstalter bereits ihre geplanten ZZL abgesagt, was auch für die ZZL am 20.8.2005 in Fichtenwalde (Berlin) gilt.

Dumme Schafe wählen sich ihren Schlachter selbst :grrrr:

:top: Lothar
... wenn alle gehen ...
freunde bleiben ....

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