Manchester Terrier Happening 2011
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Bitte denkt an die Einfuhrvorschriften mehr als 500 gr Fleisch pro Person darf nicht in die Schweiz eingeführt werden ! Die Zöllner stehen immer noch am Zoll und machen ganz gerne mal Kontrolle
Liebe Grüsse
Liebe Grüsse
Dorothea
Laika, Indra und Loona
und im Herzen Laila 20.7.1997-12.1.2011
und Bienchen 01.01.2000-31.08.2015
Zum schweigen fehlen mir die passenden Worte
Laika, Indra und Loona
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Wie lang überleben die Jungs mit einem einzigen Kilo Fleisch?
Nein Christiane, ich habe tatsächlich nicht immer Futter für den ganzen Urlaub dabei, sondern nur für die ersten Tage - gehungert haben meine Hunde aber weder in Sizilien noch in Irland!
Ich nehme aber ja auch nicht Grüne Soße, Ebbelwoi und Frankfurter Würstchen im Wohnmobil mit und ernähre mich unterwegs von Heimischem, sondern schaue, was es im Land so Schönes gibt.
Hunde haben auch mal kulinarischen Urlaub.
Nein Christiane, ich habe tatsächlich nicht immer Futter für den ganzen Urlaub dabei, sondern nur für die ersten Tage - gehungert haben meine Hunde aber weder in Sizilien noch in Irland!
Ich nehme aber ja auch nicht Grüne Soße, Ebbelwoi und Frankfurter Würstchen im Wohnmobil mit und ernähre mich unterwegs von Heimischem, sondern schaue, was es im Land so Schönes gibt.
Hunde haben auch mal kulinarischen Urlaub.
Carsta
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Normalerweise reicht das für drei Tage, überleben könnten sie damit aber, wenn auch unter starkem Protest , wahrscheinlich auch ein paar Tage längerYnys Daeargi hat geschrieben: Wie lang überleben die Jungs mit einem einzigen Kilo Fleisch?
Wo es Parmesan gibt, kann hund gar nicht verhungernYnys Daeargi hat geschrieben:gehungert haben meine Hunde aber weder in Sizilien noch in Irland!
Schade, das wäre so schön einfach gewesen. Aber vielen Dank für die Info.Esther hat geschrieben: einen Gefrierschrank gibt es nicht!
Daran habe ich allerdings gar keinen ZweifelEsther hat geschrieben:helfen sicher die restlichen 95 MTs beim Essen
Gruß
Christiane
Ich fürchte, die Tiere betrachten den Menschen als ein Wesen ihresgleichen, das in höchst gefährlicher Weise den gesunden Tierverstand verloren hat. (Nietzsche)
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Hallöle,
ich bin viel in die Schweiz unterwegs und hatte bisher wegen des Hundefutters (Fleisch) noch keine Schwierigkeiten. Wenn es für den Bedarf der eigenen Hunde und nicht zum Verkauf gedacht ist...
Und dann noch dies hier:
Zollabgaben
Der eine oder die andere hat sich sicherlich schon mal gefragt, was und wieviel er nach einer "normalen" Einkaufstour aus dem beanachbarten Ausland mit in die Schweiz nehmen darf, ohne dass Zoll- und/oder Mehrwertsteuer fällig werden (also abgabenfrei).
Am 1. März 2002 (vgl. Pressemitteilung) ist eine neue Verordnung über Abgabenerleichterungen im Reisendenverkehr in Kraft getreten. Hier also die aktuelle Regelung in Kürze, zusammengestellt aus verschiedenen Infoseiten des Schweizer Zolls. (Informationen zu den einzelnen Themen sowie die passenden Auskunftsstellen findet man auf den entsprechenden Unterseiten, von dort auch pdf-Download - unter "Publikationen" schauen - möglich).
Freigrenzen
Abgabenfrei (ohne Zölle und Steuern) können folgende Privatwaren (persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk) eingeführt werden (einmal pro Person und Tag):
gebrauchtes, persönliches Reisegut (Kleider, Sportgeräte, Kameras und was sonst so auf die Reise ins Ausland mitgenommen wurde und wieder mit zurück kommt)
Proviant für den Reisetag (ohne Alkohol)
Alkoholische Getränke und Tabakwaren sind nur in äusserst begrenzten Mengen abgabenfrei (pro Person über 17 Jahre und Tag*):
2 Liter alkoh. Getränke bis 15 % Vol. sowie 1 Liter alkoh. Getränke über 15 % Vol.
200 Stück Zigaretten oder 50 Stück Zigarren oder 250 g Pfeifentabak
(*Die unterschiedlichen Freimengen zwischen Reisenden- und Grenzverkehr wurden aufgehoben.)
Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von 300,- CHF abgabenfrei.
(Einschränkungen wie z. B. das Alter und der Wohnsitz der Reisenden oder die Aufenthaltsdauer im Ausland wurden aufgehoben.)
Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren diesen Betrag, so sind alle Waren abgabenpflichtig. (Da Privatwaren allerdings bis auf einige Ausnahmen - wie alkohol. Getränke, Tabakwaren und sensible landwirtschaftliche Produkte - zollfrei sind, ist dann lediglich die MwSt zu zahlen). Eine Kumulation der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen.
Im Rahmen der oben genannten Wertfreigrenze von 300,- CHF sind Nahrungsmittel für den privaten Verbrauch im eigenen Haushalt grundsätzlich abgabenfrei. Allerdings gibt es für "sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse" Höchstmengen. (Für alles, was diese Höchstmengen überschreitet, müssen - wertunabhängig - Abgaben gezahlt werden.
Zu diesen "sensiblen landwirtschaftliche Erzeugnissen" (in Klammern: Höchstmenge je Person/Tag, die eingeführt werden dürfen) gehören:
Butter und Rahm, inkl. Kaffee-, Halb-, Saucen- oder Sauerrahm, Schmand, Obers; mit über 15 % Milchfettgehalt (insgesamt 1 l bzw. kg)
Milch, Käse, Quark u. a. Milchprodukte (insgesamt 5 l bzw. kg)
Eier (2,5 kg)
Gemüse (je Sorte 20 kg)
Früchte (je Sorte 20 kg)
Getreide und Müllereierzeugnisse (je Sorte 20 kg)
Kartoffelerzeugnisse wie Pommes chips u. a. m. (2,5 kg)
Öle, Fette und Margarine (insgesamt 4 l bzw. kg)
Apfel-, Birnen- und Traubensaft; einschl. Nektare und dgl.; Apfel- und Birnenwein (3 l)
Die Zollansätze, die für jeden Liter bzw. jedes Kilogramm mehr verlangt werden, sind z. T. "gepfeffert". Teuerstes Beispiel "Butter und Rahm" mit 16,- CHF pro zusätzliches kg bzw. Liter. Billigstes: "Apfel-, Birnen- und Traubensaft" mit 0,90 CHF Zoll je Mehr-Liter.
Ebenfalls Begrenzungen gibt es bei Fleisch und Fleischwaren (in Klammern, fett: Höchstmenge je Person/Tag, die eingeführt werden dürfen):
(A) Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte von Rind, Kalb, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd, Esel, Maultier oder Maulesel, frisch, gekühlt oder gefroren (0,5 kg)
(B) Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte von Tieren der Gruppe A, gesalzen (konservierend), getrocknet oder geräuchert;
Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte von Hausgeflügel aller Art, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, getrocknet oder geräuchert;
Würste und ähnliche Erzeugnisse aus Fleisch, geniessbaren Schlachtnebenprodukten oder Blut sowie Fleischzubereitungen und Fleischkonserven von Tieren der Gruppe A und Hausgeflügel
(3,5 kg)
Fleisch und Fleischzubereitungen von anderen als unter Gruppen A und B aufgeführten Tierarten (Wild, Kaninchen, Strauss, Fische, Meeresfrüchte usw.) (20 kg)
Hier sind die Zollansätze, die für jedes Kilogramm mehr verlangt werden, noch heftiger als bei den "Sensibelchen" von oben. Teuerstes Beispiel "Fleisch von Rind, Kalb, Schwein ..." mit 20,- CHF (!) pro zusätzliches kg. Insgesamt dürfen jedoch nur 20 kg ohne Sonderbewilligung eingeführt werden. Aber wer käme bei den Zollabgaben schon auf diese Idee ?
Bei Fleisch und Fleischwaren gibt es allerdings auch richtiggehende Einfuhrverbote, die sich hauptsächlich auf Produkte diverser (Nicht-EU-) Länder beziehen. Auch seinen Kaviar sollte man lieber vor der Grenze aufgegessen haben Achtung auch, wenn irgendwo eine Seuche grassiert,- dann kann es aktuelle Einfuhrverbote geben (Auskunft erteilt das Bundesamt für Veterinärwesen).
<abbr title="Viele Grüße">VG</abbr> Beate
ich bin viel in die Schweiz unterwegs und hatte bisher wegen des Hundefutters (Fleisch) noch keine Schwierigkeiten. Wenn es für den Bedarf der eigenen Hunde und nicht zum Verkauf gedacht ist...
Und dann noch dies hier:
Zollabgaben
Der eine oder die andere hat sich sicherlich schon mal gefragt, was und wieviel er nach einer "normalen" Einkaufstour aus dem beanachbarten Ausland mit in die Schweiz nehmen darf, ohne dass Zoll- und/oder Mehrwertsteuer fällig werden (also abgabenfrei).
Am 1. März 2002 (vgl. Pressemitteilung) ist eine neue Verordnung über Abgabenerleichterungen im Reisendenverkehr in Kraft getreten. Hier also die aktuelle Regelung in Kürze, zusammengestellt aus verschiedenen Infoseiten des Schweizer Zolls. (Informationen zu den einzelnen Themen sowie die passenden Auskunftsstellen findet man auf den entsprechenden Unterseiten, von dort auch pdf-Download - unter "Publikationen" schauen - möglich).
Freigrenzen
Abgabenfrei (ohne Zölle und Steuern) können folgende Privatwaren (persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk) eingeführt werden (einmal pro Person und Tag):
gebrauchtes, persönliches Reisegut (Kleider, Sportgeräte, Kameras und was sonst so auf die Reise ins Ausland mitgenommen wurde und wieder mit zurück kommt)
Proviant für den Reisetag (ohne Alkohol)
Alkoholische Getränke und Tabakwaren sind nur in äusserst begrenzten Mengen abgabenfrei (pro Person über 17 Jahre und Tag*):
2 Liter alkoh. Getränke bis 15 % Vol. sowie 1 Liter alkoh. Getränke über 15 % Vol.
200 Stück Zigaretten oder 50 Stück Zigarren oder 250 g Pfeifentabak
(*Die unterschiedlichen Freimengen zwischen Reisenden- und Grenzverkehr wurden aufgehoben.)
Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von 300,- CHF abgabenfrei.
(Einschränkungen wie z. B. das Alter und der Wohnsitz der Reisenden oder die Aufenthaltsdauer im Ausland wurden aufgehoben.)
Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren diesen Betrag, so sind alle Waren abgabenpflichtig. (Da Privatwaren allerdings bis auf einige Ausnahmen - wie alkohol. Getränke, Tabakwaren und sensible landwirtschaftliche Produkte - zollfrei sind, ist dann lediglich die MwSt zu zahlen). Eine Kumulation der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen.
Im Rahmen der oben genannten Wertfreigrenze von 300,- CHF sind Nahrungsmittel für den privaten Verbrauch im eigenen Haushalt grundsätzlich abgabenfrei. Allerdings gibt es für "sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse" Höchstmengen. (Für alles, was diese Höchstmengen überschreitet, müssen - wertunabhängig - Abgaben gezahlt werden.
Zu diesen "sensiblen landwirtschaftliche Erzeugnissen" (in Klammern: Höchstmenge je Person/Tag, die eingeführt werden dürfen) gehören:
Butter und Rahm, inkl. Kaffee-, Halb-, Saucen- oder Sauerrahm, Schmand, Obers; mit über 15 % Milchfettgehalt (insgesamt 1 l bzw. kg)
Milch, Käse, Quark u. a. Milchprodukte (insgesamt 5 l bzw. kg)
Eier (2,5 kg)
Gemüse (je Sorte 20 kg)
Früchte (je Sorte 20 kg)
Getreide und Müllereierzeugnisse (je Sorte 20 kg)
Kartoffelerzeugnisse wie Pommes chips u. a. m. (2,5 kg)
Öle, Fette und Margarine (insgesamt 4 l bzw. kg)
Apfel-, Birnen- und Traubensaft; einschl. Nektare und dgl.; Apfel- und Birnenwein (3 l)
Die Zollansätze, die für jeden Liter bzw. jedes Kilogramm mehr verlangt werden, sind z. T. "gepfeffert". Teuerstes Beispiel "Butter und Rahm" mit 16,- CHF pro zusätzliches kg bzw. Liter. Billigstes: "Apfel-, Birnen- und Traubensaft" mit 0,90 CHF Zoll je Mehr-Liter.
Ebenfalls Begrenzungen gibt es bei Fleisch und Fleischwaren (in Klammern, fett: Höchstmenge je Person/Tag, die eingeführt werden dürfen):
(A) Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte von Rind, Kalb, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd, Esel, Maultier oder Maulesel, frisch, gekühlt oder gefroren (0,5 kg)
(B) Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte von Tieren der Gruppe A, gesalzen (konservierend), getrocknet oder geräuchert;
Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte von Hausgeflügel aller Art, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, getrocknet oder geräuchert;
Würste und ähnliche Erzeugnisse aus Fleisch, geniessbaren Schlachtnebenprodukten oder Blut sowie Fleischzubereitungen und Fleischkonserven von Tieren der Gruppe A und Hausgeflügel
(3,5 kg)
Fleisch und Fleischzubereitungen von anderen als unter Gruppen A und B aufgeführten Tierarten (Wild, Kaninchen, Strauss, Fische, Meeresfrüchte usw.) (20 kg)
Hier sind die Zollansätze, die für jedes Kilogramm mehr verlangt werden, noch heftiger als bei den "Sensibelchen" von oben. Teuerstes Beispiel "Fleisch von Rind, Kalb, Schwein ..." mit 20,- CHF (!) pro zusätzliches kg. Insgesamt dürfen jedoch nur 20 kg ohne Sonderbewilligung eingeführt werden. Aber wer käme bei den Zollabgaben schon auf diese Idee ?
Bei Fleisch und Fleischwaren gibt es allerdings auch richtiggehende Einfuhrverbote, die sich hauptsächlich auf Produkte diverser (Nicht-EU-) Länder beziehen. Auch seinen Kaviar sollte man lieber vor der Grenze aufgegessen haben Achtung auch, wenn irgendwo eine Seuche grassiert,- dann kann es aktuelle Einfuhrverbote geben (Auskunft erteilt das Bundesamt für Veterinärwesen).
<abbr title="Viele Grüße">VG</abbr> Beate
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Hallo Steffisteffi hat geschrieben:Gilt die Einfuhrbeschränkung auch für Dosenfutter? Wir wollten einige Tage Urlaub anhängen.
Steffi
Nein für Dosenfutter gilt das nicht nur für Frischfleisch, freue mich Euch zu sehen
Bis bald Dorothea
Dorothea
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und im Herzen Laila 20.7.1997-12.1.2011
und Bienchen 01.01.2000-31.08.2015
Zum schweigen fehlen mir die passenden Worte
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Die Einfuhrbeschränkung gilt für Fleisch, das für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Dosenfutter und Frischfleisch sind für den menschlichen Verzehr nicht geeignet, was (in der Regel) auch auf der Verpackung steht . Und: Du kannst letztlich mitnehmen soviel Du willst, es wird halt seeeehr teuer. Aber 20 kg (s.o.) sollten für Manchester-Terrier's ein paar Tage reichen
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ACHTUNG!! ACHTUNG!!!
An alle Rohfleischfütterer und BARFER:
es ist uns gelungen eine Firma zu finden, die uns eine mit Frischfleisch gefüllte Truhe zur Verfügung stellt .
Also, alle können entspannt in die Schweiz reisen OHNE Fleisch, Ihr könnt es auf dem Happening käuflich erwerben und Euch auch noch für den Urlaub eindecken
Ich lasse die Truhe so bestücken, dass auch Allergiker nicht zu kurz kommen.
www.<abbr title="„Bones And Raw Foods“ (Knochen und rohes Futter)">BARF</abbr>-and-more.com hier könnt Ihr schon mal schauen, was es so gibt.
Bitte habt Verständnis, dass es nicht alles gibt, sprich: Knochen usw. werdet Ihr wohl eher nicht finden.
Dann noch Folgendes für alle, die Dosenfutter füttern:
es gibt einen Stand mit frischem Hundefutter basierend auf Fleisch, Gemüse, Reis. Das Hundefutter ist gekocht, pasteurisiert und abgepackt und kann auch vor Ort gekauft werden.
Bis bald im Heidi- Land
An alle Rohfleischfütterer und BARFER:
es ist uns gelungen eine Firma zu finden, die uns eine mit Frischfleisch gefüllte Truhe zur Verfügung stellt .
Also, alle können entspannt in die Schweiz reisen OHNE Fleisch, Ihr könnt es auf dem Happening käuflich erwerben und Euch auch noch für den Urlaub eindecken
Ich lasse die Truhe so bestücken, dass auch Allergiker nicht zu kurz kommen.
www.<abbr title="„Bones And Raw Foods“ (Knochen und rohes Futter)">BARF</abbr>-and-more.com hier könnt Ihr schon mal schauen, was es so gibt.
Bitte habt Verständnis, dass es nicht alles gibt, sprich: Knochen usw. werdet Ihr wohl eher nicht finden.
Dann noch Folgendes für alle, die Dosenfutter füttern:
es gibt einen Stand mit frischem Hundefutter basierend auf Fleisch, Gemüse, Reis. Das Hundefutter ist gekocht, pasteurisiert und abgepackt und kann auch vor Ort gekauft werden.
Bis bald im Heidi- Land
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Ich kenne einen Hund (kein Manchie und überhaupt kein Terrier), der verträgt (angeblich, lt. Besitzerin) nur Waal und Känguru. Aber keine Angst, der kommt sicher nicht .Beate hat geschrieben:Ich lasse die Truhe so bestücken, dass auch Allergiker nicht zu kurz kommen.
Das arme Tiny bekommt unterwegs nur Trockenfutter .
Wehe, einer der Rohfleischfütterer zeigt Tiny seinen Napf !
Liebe Grüße
Luzie mit Atila und Tiny
P.S. Wer bringt mir jetzt was für den Einlauf mit???
Du hast ein Tier nur einen Teil Deines Lebens, aber vergiss nicht, daß Du es sein ganzes Leben hast.
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so, und für wen kommt dann die Truhe??Pink Panther hat geschrieben:
Das arme Tiny bekommt unterwegs nur Trockenfutter .
Wehe, einer der Rohfleischfütterer zeigt Tiny seinen Napf
Aber es kommt noch besser: ich zeige Tiny nicht nur die Näpfe der Jungs, ich zeige ihr auch, wo die Truhe steht
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Beate hat geschrieben:so, und für wen kommt dann die Truhe??Pink Panther hat geschrieben:
Das arme Tiny bekommt unterwegs nur Trockenfutter .
Wehe, einer der Rohfleischfütterer zeigt Tiny seinen Napf
Aber es kommt noch besser: ich zeige Tiny nicht nur die Näpfe der Jungs, ich zeige ihr auch, wo die Truhe steht
Mach mal, soweit ich weiß nagt Tiny am Hungertuch
Liebe Grüße
Sandra & Co.
Deinem Hund ist es egal wie Du aussiehst, er nimmt Dich so, wie Du bist!
Sandra & Co.
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Das stimmt nicht !long nose pepper hat geschrieben:Mach mal, soweit ich weiß nagt Tiny am Hungertuch
Gerade gestern hat sie es wieder bewiesen (die Kinder waren abends ein paar Stunden alleine): Tiny nagt nicht am Hungertuch, Tiny nagt an Felix' Zahnspange .
Felix bekommt morgen eine neue.
Liebe Grüße
Luzie mit Atila und halbverhungerter Tiny
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Ganz blöde andere Frage: sind da auch noch Verkaufsstände?
Ich trage noch immer den Jack-Russell alleine um den Hals, so ein kleiner silberner Manchie würde sich da noch gut machen. Und einen Autoaufkleber brauche ich auch noch gaaanz dringend, und überhaupt sieht es bei uns noch nicht so richtig nach Manchie aus .
Liebe Grüße
Luzie mit Atila und Tiny
Ich trage noch immer den Jack-Russell alleine um den Hals, so ein kleiner silberner Manchie würde sich da noch gut machen. Und einen Autoaufkleber brauche ich auch noch gaaanz dringend, und überhaupt sieht es bei uns noch nicht so richtig nach Manchie aus .
Liebe Grüße
Luzie mit Atila und Tiny
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