Fragen zum Happening 2009

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Dorothea
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Beitrag von Dorothea » 17.03.2009, 15:15

Ja wir freuen uns auch auf Urlaub in Brandenburg :mrgreen: Aber ich habe die "Hundehalteverordnung Brandenburg" gelesen und da steht geschrieben

*Eine Person darf nicht mehr als drei Hunde gleichzeitig führen. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nur einen Hund führen. Ein gefährlicher Hund darf nicht gleichzeitig mit einem oder mehreren anderen Hunden geführt werden*

Ich hab aber 4 Hunde, was mach ich denn jetzt bloss :confused: ich möchte keinen daheim lassen :shock: HILFE bin schon etwas ratlos, und klonen kann ich mich ja nicht :roll: wer weiss mir von den Brandenburgern einen Rat ?

Liebe Grüsse
Dorothea

Laika, Indra und Loona
und im Herzen Laila 20.7.1997-12.1.2011
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Zum schweigen fehlen mir die passenden Worte

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Sandra
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Beitrag von Sandra » 17.03.2009, 15:50

Ja, laß Dich nicht Erwischen :rofl:

Also wenn ich es mir Recht überlege.... :confused:
Wenn wir mit Allen auf dem Feld sind, hat sich noch nie jemand beschwert - noch nicht mal der Förster - aber das sind wir meist auch zu zweit.

Innerhalb unserer Straßen halte ich mich an:

Ein "gefährlicher Hund" darf nicht gleichzeitig mit einem oder mehreren anderen Hunden geführt werden.

Unsere Beretta ist nämlich auch ein "gefährlicher Hund" :roll:
und da man immer nicht weiss wie die Anderen hier täglich so "drauf" sind....


Und wenn die Hunde im (halbwegs) Gehorsam stehen, wird glaub ich auch keiner was sagen...

LG
Sandra
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Beitrag von Ina » 17.03.2009, 16:35

....wir freuen uns auch schon :bana: :bana: :bana:

Liebe Grüße
Ina
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mirab
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Beitrag von mirab » 17.03.2009, 20:10

Wir kommen dann auch :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Krieg ich denn auch ne Meldebestätigung ? :wink:

@ Esther

willst du wirklich nicht kommen ? :cry:

Würd mich doch echt freuen, wenn du auch teilnehmen würdest.
Fänd ich :top:
Liebe Grüße,

Michael

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Esther
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Beitrag von Esther » 17.03.2009, 21:44

mirab hat geschrieben:@ Esther
willst du wirklich nicht kommen ? :cry:

Würd mich doch echt freuen, wenn du auch teilnehmen würdest.
Fänd ich :top:
Klar kommen wir!!!!!! :headbang:
Ich wollte doch nur mal testen, ob Sandra das auch im Griff hat mit den Anmeldungen. :mrgreen:
Ich werd mich dann auch mal ans ausfüllen der Formulare machen, hab ja noch Zeit. Irgendwer muss ja der letzte sein! :rofl:

Wir freuen uns super, wiedermal ganz viele bekannte schöne Gesichter und deren Zweibeiner zu sehen! :rofl: Huh, ich freue mich auf mein kleines verhungertes Mookie-Lui-Baby! Ob er uns noch kennt? :confused: Ich finde es :top: , dass ihr auch kommt!

Erklär mal einer bitte, wie das geht mit diesem Umweltpickerl für Deutsche Städte. Brauchen wir sowas?

Viele Grüsse

Esther

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Peter
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Beitrag von Peter » 17.03.2009, 22:38

Dorothea hat geschrieben:Ja wir freuen uns auch auf Urlaub in Brandenburg :mrgreen: Aber ich habe die "Hundehalteverordnung Brandenburg" gelesen und da steht geschrieben

*Eine Person darf nicht mehr als drei Hunde gleichzeitig führen. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nur einen Hund führen. Ein gefährlicher Hund darf nicht gleichzeitig mit einem oder mehreren anderen Hunden geführt werden*

Ich hab aber 4 Hunde, was mach ich denn jetzt bloss :confused: ich möchte keinen daheim lassen :shock: HILFE bin schon etwas ratlos, und klonen kann ich mich ja nicht :roll: wer weiss mir von den Brandenburgern einen Rat ?

Liebe Grüsse
Nun Dorothea,

das ist doch ganz einfach!

Du führst insgesamt 2 Hunde und die anderen beiden Hunde führen dich! Somit würddest du nicht gegen die Hundehalteverordnung verstoßen.
Wir Deutsche sind zwar pingelig aber auch kreative in der Auslegung. :top:
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Beitrag von Scarlet » 17.03.2009, 22:50

:mrgreen: - Recht hast Du, Peter :top:


LG


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Beitrag von Dorothea » 17.03.2009, 23:05

Hallo Peter

:rofl: :rofl: :rofl:

Wenn's so einfach ist, wozu macht man denn eine solche Verordnung :confused:

Liebe Grüsse
Dorothea

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Beitrag von Ynys Daeargi » 17.03.2009, 23:34

Damit sich die Verwaltung wichtig fühlen kann. :twisted:

Anders ist das nicht zu erklären.... wobei ich noch immer der Auffassung bin, daß es ein Unterschied ist, ob ich drei Bullmastiffs oder drei Chihuahuas an der Leine habe.... :roll:

Normalerweise gehe ich, wenn wir reisen, morgens mit den Hunden, mein Mann vor dem Schlafengehen (tagsüber alle, aber das ist ja kein Problem...).

In Brandenburg darf ich morgens 2 Mal gehen, er abends auch. :doof:
Und die Hunde mit der dehnbareren Blase müssen auf den 2. Durchgang warten. :grrrr:

Für einen Urlaub käme Brandenburg für mich nicht in Frage! :motz:
Carsta

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Beitrag von Sandra » 18.03.2009, 07:37

Ynys Daeargi hat geschrieben:.......In Brandenburg darf ich morgens 2 Mal gehen, er abends auch. :doof:
Und die Hunde mit der dehnbareren Blase müssen auf den 2. Durchgang warten. :grrrr:

Für einen Urlaub käme Brandenburg für mich nicht in Frage! :motz:
Na,na,na was sollen bitte die mehrfach-Hundehalter sagen, die in Brandenburg wohnen :?

Und außerdem könnte man ja im Urlaub morgens sowie abends auch mal ZUSAMMEN mit den Hunden gehen Carsta - dann muß wenigsten keiner warten :wink:
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Beitrag von Ynys Daeargi » 18.03.2009, 08:13

:schlaumeier: Sandra, einer muß ja in der Zwischeneit immer das Mobil auf Tages- bzw. Nachtbetrieb umbauen. Das geht nicht, wenn alles voller Hunde ist.
(Und wenn Du mal das Gesicht gesehen hast, mit dem Michael den Morgen begrüßt, läßt Du ihn auch lieber noch ein wenig allein rumtüddeln... sonst gewittert's täglich!) :rofl:
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Beitrag von Sandra » 18.03.2009, 08:40

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Männer... :roll:
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Beitrag von Manuela » 18.03.2009, 09:31

Dorothea hat geschrieben:... ich habe die "Hundehalteverordnung Brandenburg" gelesen und da steht geschrieben....

Liebe Grüsse
Achtung, denn die Berliner sind auch nicht besser: steht doch in der "Verordnung" geschrieben...

Hunde dürfen nur an einer 2 Meter Leine geführt werden...
auch wenn man eine 10 Meter Schleppleine auf 2 Meter reduziert ( die restlichen 8 Meter um den Körper gewickelt :mrgreen: )...wird man von netten.Bild


angehalten und belehrt...das Hunde nur an einer 2 Meter Leine zuführen sind.

( ne , Sandra :roll: )

Liebe Grüße
Manuela

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Beitrag von Sandra » 18.03.2009, 09:38

Und das nur 10 Schritt vom Auto entfernt - na toll -

:grrrr: :grrrr:

Hätt der nur noch einen Satz mehr gemacht, dann :motz: hätt der nette Mann mich aber kennen gelernt.
Auch wenn ich 50 mtr. um den Körpergewickelt gehabt hätte ... die tatsächliche Leine war ja nur 2 mtr :roll:

Aber so sind sie, unsere lieben (wichtigen) Behörden-Menschen ...

LG
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Beitrag von Susi » 18.03.2009, 09:43

Kann man sich von der Anleinpflicht befreien lassen?

Hier in Hamburg kann man das - und dann darf man seine Hund AN DER STRASSE frei laufen lassen :doof: - auch klasse, oder?! Naja, mittlerweile gibt es ein paar mehr Auslaufflächen und in einigen Parks darf man dann auch ableinen (da dürfen die Hunde dann aber nur auf den Wegen laufen, ja nichts ins Gebüsch oder auf eine Wiese). :omann: .